Warum Nachhaltige Energieversorgung Wissenswertes zum Projekt Was bieten wir an

Förderungen für Maßnahmen im Bereich erneuerbare Energieträger

 

STADTGEMEINDE DEUTSCHLANDSBERG

Info: Stadtgemeinde DLBG:

Biomassefeuerungsanlagen:

Einmaliger und nicht rückzahlbarer Bauzuschuss in der Höhe von: 436,04.

Bodenwärmepumpen:

Einmaliger und nicht rückzahlbarer Bauzuschuss in der Höhe von: 72,67/kW, max. 436,04 pro installierter Wärmepumpe.

Solaranlagen:

Für Solarthermie und Photovoltaik: Sockelbetrag von 100.-/Anlage; Förderobergrenze: 1.100,-.


FÖRDERUNGEN DES LANDES STEIERMARK

Info: e-mail: http://energieberatungsstelle.stmk.gv.at Amt der Steirischen Landesregierung, Energieberatungsstelle.

Eigenheimförderung:

Bei Errichtung von Eigenheimen in Abhängigkeit u. a. von Jahreseinkommen, sachlichen Voraussetzungen, Art der Maßnahme und Energiekennzahl: Annuitätenzuschüsse und Landesdarlehen (optional).

Wohnhaussanierung:

Verbesserungsmaßnahmen und substanzerhaltende Maßnahmen in Form eines rückzahlba-ren 50%igen Annuitätenzuschusses in Abhängigkeit von der Anzahl der Ökopunkte.

Fernwärme:

ALTBAU: Fernwärmeanschluss; in Form eines rückzahlbaren 50%igen Annuitätenzuschusses.
NEUBAU: Der Fernwärmeanschluss ist im Rahmen der „Eigenheimförderung“ förderbar.

Holzheizungen:

Biomassedirektförderung: max. 25% der Nettoinvestitionskosten mit Obergrenze.

Solaranlagen:

Zuschüsse zu Thermische Solaranlagen und Photovoltaikanlagen (Sockelbetrag + Zuschuss pro m2 Kollektorfläche (mit Obergrenze).

Wärmedämmungen:

Im Rahmen der „Wohnhaussanierung“, als rückzahlbarer, 50%iger Annuitätenzuschuss.

Wärmepumpen:

(keine Direktzuschüsse)