Förderungen für Maßnahmen im Bereich erneuerbare Energieträger
STADTGEMEINDE DEUTSCHLANDSBERG
Info: Stadtgemeinde DLBG:Biomassefeuerungsanlagen:
Einmaliger und nicht rückzahlbarer Bauzuschuss in der Höhe von: 436,04.Bodenwärmepumpen:
Einmaliger und nicht rückzahlbarer Bauzuschuss in der Höhe von: 72,67/kW, max. 436,04 pro installierter Wärmepumpe.Solaranlagen:
Für Solarthermie und Photovoltaik: Sockelbetrag von 100.-/Anlage; Förderobergrenze: 1.100,-.
FÖRDERUNGEN DES LANDES STEIERMARK
Info: e-mail: http://energieberatungsstelle.stmk.gv.at Amt der Steirischen Landesregierung, Energieberatungsstelle.Eigenheimförderung:
Bei Errichtung von Eigenheimen in Abhängigkeit u. a. von Jahreseinkommen, sachlichen Voraussetzungen, Art der Maßnahme und Energiekennzahl: Annuitätenzuschüsse und Landesdarlehen (optional).Wohnhaussanierung:
Verbesserungsmaßnahmen und substanzerhaltende Maßnahmen in Form eines rückzahlba-ren 50%igen Annuitätenzuschusses in Abhängigkeit von der Anzahl der Ökopunkte.Fernwärme:
ALTBAU: Fernwärmeanschluss; in Form eines rückzahlbaren 50%igen Annuitätenzuschusses.NEUBAU: Der Fernwärmeanschluss ist im Rahmen der „Eigenheimförderung“ förderbar.
Holzheizungen:
Biomassedirektförderung: max. 25% der Nettoinvestitionskosten mit Obergrenze.Solaranlagen:
Zuschüsse zu Thermische Solaranlagen und Photovoltaikanlagen (Sockelbetrag + Zuschuss pro m2 Kollektorfläche (mit Obergrenze).Wärmedämmungen:
Im Rahmen der „Wohnhaussanierung“, als rückzahlbarer, 50%iger Annuitätenzuschuss.Wärmepumpen:
(keine Direktzuschüsse)